11.10.2023

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO: Katharinenmarkt 2023

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 21.10. – 24.10.2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 16.10.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Alte Mälzerei“
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus sowie die Verlegung des Schwerbehindertenparkplatzes auf den Parkplatz neben dem Rathaus.

Ab dem 17.10.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Korngasse

Ab dem 20.10.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Wetzlarer Straße
  • Sperrung der Einfahrt zur Fußgängerzone in der Wetzlarer Straße
  • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße sowie über die Wetzlarer Straße

Am 21.10.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen am Kirchplatz
  • Sperrung der Zufahrt zum Kirchplatz von der Griedeler Straße

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während des Katharinenmarktes zu Behinderungen kommen kann.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

      -Straßenverkehrsbehörde-