18.10.2022

Katharinenmarkt: Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 21.10. bis zum 25.10.2022 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

  • Sperrung des Parkplatzes Alte Mälzerei
  • Sperrung des Parkplatzes des Museums
  • Sperrung des Parkplatzes des historischen Rathauses
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes in der Korngasse
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7
  • Vollsperrung der Griedeler Straße ab Beginn Fußgängerzone
  • Vollsperrung der Wetzlarer Straße ab Einmündung Kleeberger Straße

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-