08.05.2019

Räumung von abgelaufenen Grabstätten

Die aufgeführten Grabstätten sollen, da die Ruhefrist bzw. das Nutzungsrecht  abgelaufen ist, im September 2019 geräumt werden.

Eine Räumung in Eigeninitiative ist nicht gestattet.  Die Räumung erfolgt ausschließlich durch die Stadt, die hierfür eine Fachfirma beauftragt hat.

Die Liste der Grabstätten kann hier heruntergeladen werden.

§ 28 der zur Zeit rechtskräftigen Friedhofsordnung regelt, dass nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts bei den Grabstätten der Grabstein, die Grabeinfassung und sonstige Grabausstattungen von der Stadt oder deren Beauftragte, auf Kosten der Nutzungsberechtigten, entfernt werden. Die Nutzungsberechtigten erhalten innerhalb einer Frist von drei Monaten (spätestens bis zum 15.08.2019) die Möglichkeit, den Grabstein, die Grabeinfassung und sonstige Grabausstattungen in ihr Eigentum zu übernehmen. Soweit der Wunsch besteht, werden die Nutzungsberechtigten gebeten, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzten, um die Übergabe zu regeln. Die Stadt ist nicht verpflichtet, Grabsteine, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen nach dieser First zu verwahren. Die Grabsteine, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen gehen nach dieser Frist (15.08.2019) entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über und werden fachgerecht entsorgt. Die Kosten der Grabräumung werden nach § 10 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in Rechnung gestellt. Die Räumungskosten betragen für:

  • Reihengrab/ Wahltiefgrab                                         137,00 €
  • Reihengrab (Kind)                                                              0,00 €
  • Wahldoppelgrab                                                            256,00 €
  • Urnenreihengrab (Erdgrab)                                         60,00 €
  • Urnenwahlgrab (Erdgrab)                                            96,00 €

Soweit weitere Auskünfte erwünscht werden, können Sie sich mit der Friedhofsverwaltung  – Telefon 06033/995 122 – in Verbindung setzen.