03.11.2022

Reinigung der Straßen und Wirtschaftswege

Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung der Verursacher verpflichtet ist, die Verunreinigung unverzüglich (spätestens nach einer Stunde) zu beseitigen.

Da in jüngster Vergangenheit vermehrt Beschwerden über verschmutzte Straßen und Wirtschaftswege durch landwirtschaftlichen Verkehr an uns herangetragen wurden, möchten wir auf die Reinigungspflicht hinweisen.  Sollte die Beseitigung einer Verunreinigung in dem genannten Zeitraum nicht möglich sein, so ist das Gefahrenzeichen 114-Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz- an den betreffenden Stellen aufzustellen.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-