11.03.2022

Verkaufsoffener Sonntag am 20.03.2022 anlässlich des Faselmarktes

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass des Faselmarktes am Sonntag, den 20.03.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr innerhalb folgender Straßenzüge für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden offen gehalten werden:

Marktplatz
Weiseler Straße bis einschließlich Haus Nr. 41
Wetzlarer Straße bis einschließlich Haus Nr. 28
Griedeler Straße bis einschließlich Haus Nr. 21
Kasernenstraße
Färbgasse
Langgasse
Badborngasse
Jakob-Rumpf-Straße
Zur Froschau
Hirschgasse
Krachbaumgasse
Kugelherrenstraße

Magistrat der Stadt Butzbach

-Sicherheit und Ordnung-