Das Waldbetretungsverbot aufgrund des Waldbrandes wird mit sofortiger Wirkung teilweise aufgehoben. Der Wald kann wieder betreten werden. Hiervon ausgenommen sind weiterhin die Brandfläche und deren Nachbarabteilungen sowie Waldwege.
Die Beschilderung an den gesperrten Wegeeingängen zur Brandfläche ist zwingend zu beachten.
Das weiterhin bestehende Waldbetretungsverbot gilt bis zum Widerruf.
Butzbach, den 20.07.2023
Der Magistrat der Stadt Butzbach
Merle
(Bürgermeister)
