Glasfaseranschluss: Häufige Fragen
Übersicht
Warum gibt es mehrere Anbieter im Stadtgebiet?
Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland ist privatisiert. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben grundsätzlich alle in Deutschland registrierten Telekommunikationsunternehmen das Recht, eigene Netze zu errichten. Beim Glasfaserausbau hat sich gezeigt, dass neben den bekannten Konzernen auch neue und kleinere Unternehmen aktiv sind. Als Stadt Butzbach stehen wir auch weniger bekannten Unternehmen offen gegenüber, um einen möglichst schnellen und flächendeckenden Ausbau zu ermöglichen.
Kann es sein, dass mehrere Unternehmen denselben Stadtteil erschließen?
Ja, dies ist möglich. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben die Unternehmen grundsätzlich dieses Recht. Ein Überbau ist jedoch nicht im Sinne der Stadtverwaltung. Wir stimmen uns mit den Unternehmen ab und versuchen, eine solche Situation zu vermeiden. Eine rechtliche Eingriffsmöglichkeit hat die Stadt jedoch nicht. Weitere Informationen mit Ausbauabsichten auf Adressebene stellen wir nach Auswertung eines aktuellen Markterkundungsverfahrens im Rahmen eines laufenden Förderprojektes für Restadressen auf unserer Website zur Verfügung.
Falls mehrere Unternehmen an meiner Adresse ausbauen wollen, könnte ich dann auch zwei Unternehmen die Genehmigung zur Einrichtung eines Glasfaserhausanschlusses erteilen?
Aus unserer Sicht ist dies möglich. Prüfen Sie allerdings im Voraus, ob nicht einer der Anbieter in Ihrem Stadtteil die Herstellung an den gleichzeitigen Abschluss eines Telekommunikationsvertrages knüpft. Sollten zwei Unternehmen ihr Ausbauprojekt auch tatsächlich umsetzen, erhielten Sie am Ende zwei Hausanschlüsse. Es kann jedoch sein, dass ein Unternehmen, das als zweites Ihre Adresse erreicht, es später ablehnt, einen zweiten Hausanschluss herzustellen. Yplay und TNG haben in Gesprächen mitgeteilt, dass bestehende Glasfaser-Hausanschlüsse nicht überbaut werden. Für konkrete Aussagen zu Ihrer Adresse wenden Sie sich bitte an die TK-Unternehmen.
Die Stadt ist Kooperationen zum Glasfaserausbau eingegangen. Was hat es damit auf sich?
Kooperationen, genannt Kooperationsverträge, Kooperationsvereinbarungen oder auch Gemeinsame Erklärungen sind inzwischen die Regel im Glasfaserausbau. Eine Kooperationsvereinbarung in Butzbach besteht mit Yplay Germany. Wir sind die Kooperationen eingegangen, um die Stadt flächendeckend und in einem kooperativen Ansatz mit Glasfaseranschlüssen zu erschließen und so die digitale Infrastruktur schnell zu verbessern. Diese Vereinbarungen stellen Absichtserklärungen dar. Eine Kooperationsvereinbarung bringt Planungssicherheit für das TK Unternehmen und für die Stadt, beispielsweise mit Blick auf die eigenwirtschaftlich erschlossenen Gebietszuschnitte. Zudem wird dort festgeschrieben, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den Wegebaulastträgern erfolgt. Die Stadt erklärt, das jeweilige Projekt positiv zu begleiten und es im gesetzlichen Rahmen zu unterstützen. Rechtliche Folgen werden darin jedoch nicht festgeschrieben. Es liegt daher auch kein „Auftrag“ seitens der Stadt vor. Die in Butzbach derzeit angekündigten Projekte werden alle eigenwirtschaftlich, also im Namen und auf Kosten der jeweiligen Unternehmen durchgeführt. Aufgrund der immensen infrastrukturellen Eingriffe und umfangreichen Genehmigungsverfahren im Rahmen des Ausbaus, muss die Umsetzung aus Sicht der Stadt kooperativ und auf Augenhöhe mit dem ausbauenden Unternehmen erfolgen. Die Kooperationsbereitschaft der Stadt gilt aber auch gegenüber anderen Unternehmen, die einen Glasfaserausbau in der Stadt Butzbach anstreben, wie dies nun bei der TNG Stadtnetz GmbH der Fall ist.
Werden öffentliche Gelder verwendet? Gibt es eine Förderung?
Die in Butzbach derzeit angekündigten Projekte werden alle eigenwirtschaftlich, also im Namen und auf Kosten der jeweiligen Unternehmen durchgeführt. Parallel durchläuft Butzbach aktuell die notwendigen Schritte, um Restgebiete gefördert ausbauen lassen zu können. Förderpotenzial sind laut aktuellem Stand rund 5% aller Adressen in Butzbach. Hierzu wird ein Antrag im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes vorbereitet, der einen geförderten Ausbau für diejenigen Gebiete vorsieht, die aufgrund ihrer Lage aktuell nicht versorgt werden würden. Eine Entscheidung seitens des Bundes ist zum Jahreswechsel zu erwarten.
Kann ich bei meinem jetzigen Anbieter mit einem herkömmlichen Anschluss bleiben, auch wenn ich mir gerne einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss legen lassen möchte?
Da es sich in Butzbach um eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte handelt, legen die Unternehmen ihre Angebote an die Bürger:innen selbst fest. In der Regel ist der kostenfreie Hausanschluss mit Glasfaser an die Buchung eines Tarifs beim ausbauenden Unternehmen gebunden. Häufig bieten die Unternehmen Preismodelle an, sodass es für die Endkundinnen und Endkunden nicht zu einer Doppelbelastung kommt. Bitte informieren Sie sich daher genau über die Angebote der jeweiligen Unternehmen. Sollten in Ihrem Stadtteil mehrere Anbieter aktiv sein, können Sie auch zwischen den jeweiligen Verträgen wählen. Beachten Sie dabei, dass die bestehende Infrastruktur, also die Kupferkabel für Telefon und gegebenenfalls Fernsehen durch den Glasfaserausbau nicht berührt werden. Diese herkömmlichen Leitungen bleiben weiter erhalten. Eine Abschaltung bestehender Netze ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.
Können Unternehmen von einem einmal bekannt gemachten Ausbau wieder zurücktreten?
Ja. Da kein Auftrag seitens der Stadt Butzbach vorliegt, sind die Unternehmen an ihre Aussagen nicht gebunden. Die Unternehmen können jederzeit, beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen, den Ausbau aufgeben.
Mir reicht meine aktuelle Bandbreite. Warum soll ich mich überhaupt für einen Glasfaseranschluss entscheiden?
Anders als bei anderen Leitungsinfrastrukturen (z.B. Wasserleitungen) entwickeln sich die Bedarfe an Daten schnell weiter. Etwa von einer Verdopplung der Datenraten alle vier Jahre kann basierend auf vergangenen Entwicklungen ausgegangen werden. Trotz technologischer Weiterentwicklungen der Datenübertragungsraten über bestehende Kupferinfrastrukturen, sind der Kupferinfrastruktur physische Grenzen gesetzt. In der mittleren Zukunft können Bedarfe umfänglich über Glasfaserinfrastruktur bedient werden.