Herr Tobias Korol hat sein Mandat im Ortsbeirat Bodenrod mit Datum vom 30.06.2024 niedergelegt.
Der Wahlvorschlag der Bodenroder Wählergemeinschaft (BoWG) ist damit erschöpft und es steht kein weiterer Nachrücker/in zur Verfügung. Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass der Sitz dadurch unbesetzt bleibt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 01.07.2024
Kerstin Jung
Wahlleiterin der Stadt Butzbach