Jeder Wähler und jede Wählerin hat 5 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
0 Stimmen
101
Höchst, Stefan
102
Weiß, Alexander Christoph
103
Höchst, Christoph
104
Grimminger, Birk
105
Jung, Leo
106
Hübner, Klaus