Jeder Wähler und jede Wählerin hat 5 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
0 Stimmen
101
Reitz, Ewald
102
Fehr, Walter
103
Bachus, Hans-Martin
104
Haub, Fabian
105
Martin, Susanne