Jeder Wähler und jede Wählerin hat
5
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
101
Dietrich, Martin
102
Leuschner, Carsten
103
Rotermund, Sabine
104
Waltinger, Hela
105
Deines, Roland
106
Dr.Gompf, Gerhard
107
Schremser, Hubertus