11.01.2022

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Butzbach (UWG Butzbach)

Frau Susanne Isabell Martin hat ihr Mandat als Stadtverordnete mit Datum vom 06.01.2022 niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Wolfgang Scriba für die Fraktion UWG Butzbach als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 11.01.2022
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH

Jung