Hinweisgebersystem / Whistleblowing 

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es, Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Butzbach erlangt haben, an eine interne Meldestelle zu übermitteln. Mit der Einrichtung und des Betreibens der internen Meldestelle wurde die b-pisec GmbH beauftragt.


Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:

  • Meldungen über Falschparker
  • Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten

Für derartige Anfragen steht Ihnen unser Mängelmelder oder unser allgemeines Kontaktformular zur Verfügung


Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Butzbach wahrnehmen oder wahrgenommen haben, können Sie diese über das nachfolgende Kontaktformular übermitteln oder sich direkt per Telefon an die b-pisec GmbH unter der Telefonnummer 06431-902910 wenden. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über den externen, neutralen Mittler realisiert. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der betroffenen Personen ist nur den mitarbeitenden Personen der internen Meldestelle sowie den bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen (soweit erforderlich) bekannt.

Kontaktmöglichkeiten

  • Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG – Das untenstehende Kontaktformular wird direkt an die b-pi sec GmbH übermittelt.
  • Direkt per E-Mail – Sie können direkt eine E-Mail mit Ihrem Hinweis an whistleblowing@b-pisec.com senden.
  • Direkt per Telefon – Rufen Sie bei der b-pi sec GmbH unter der 06431-902910 an und teilen Sie Ihr Anliegen mit.
  • Postalisch – Senden Sie einen Brief mit Ihrem Hinweis an:
    b-pi sec GmbH
    Kopenhagener Str. 6
    65552 Limburg an der Lahn

Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Stadt Butzbach ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

Hinweis: Die Nutzung des Hinweisgebersystems steht zusätzlich auch Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadt Butzbach in Kontakt stehen (§ 16 Abs. 1 S. 3 HinSchG).

Hinweisgebersystem

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Hinweis: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen über unseren Partner, die b-pi sec GmbH, finden Sie unter folgendem Link: https://b-pisec.com/.