Frau Christiane Löhr hat auf die Annahme ihres Mandates verzichtet.
Der Wahlvorschlag der FDP ist damit erschöpft und es steht kein weiterer Nachrücker/in zur Verfügung. Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz wird festgestellt, dass der Sitz somit unbesetzt bleibt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung des Wahlleiters/der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 27.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung