23.12.2021

Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Butzbach II

hier: Bewerbung interessierter Personen für dieses Ehrenamt

Für den Schiedsamtsbezirk Butzbach II, der die Stadtteile Bodenrod, Fauerbach v.d.H., Maibach, Münster und Wiesental umfasst, ist eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen.

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist aber kein Schiedsrichter und zu

einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht befugt. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein.

Gemäß § 3 (1) des Hessischen Schiedsamtsgesetzes muss diese Person nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann gemäß § 3 (2) Hessisches Schiedsamtsgesetz nicht bekleiden,

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) 

als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft 

(§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll gemäß § 3 (3) nicht berufen werden, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach und bedarf mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Versammlung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Bestätigung der Schiedsperson erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Friedberg.

Interessierte Personen bitten wir, sich schriftlich mit kurzem Lebenslauf, bis spätestens 20. Januar 2022, beim Magistrat der Stadt Butzbach, FG 1.2 – Sicherheit und Ordnung, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, zu bewerben.

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Eheim, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, Telefon-Nr. 995-115, gerne zur Verfügung.

Butzbach, den 22. Dezember 2021

DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH
Sicherheit und Ordnung