21.10.2026

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Ostheim

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Ostheim

Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ 2. Bauabschnitt

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ 2. Bauabschnitt gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Wohnbaugebietsentwicklung am nordwestlichen Ortsrand von Ostheim geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der zugehörigen Begründung, dem Umweltbericht, dem Ergebnisbericht Artenschutz, dem Bericht zur magnetischen Prospektion sowie dem Geo- und abfalltechnischen Bericht werden in der Zeit vom

Montag, 26.10.2026 – Freitag, 27.11.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Butzbach https://stadt-butzbach.de/ unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bauleitplanung veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 105, 35510 Butzbach. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Ostheim

Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ 2. Bauabschnitt

Räumlicher Geltungsbereich:

genordet, ohne Maßstab

Butzbach, 21.10.2026                                                       

Magistrat der Stadt Butzbach                                                                             

Sascha Huber

Bürgermeister