03.07.2023

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Tag der Hilfsorganisationen am 08.07.2023

Anlässlich des Tages der Hilfsorganisationen am 08.07.2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Alte Mälzerei“
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Rathaus“
  • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße sowie über die Wetzlarer Straße mittels Absperrschranken

Außerdem wird aufgrund der Veranstaltung der Wochenmarkt am 08.07.2023 auf dem Kirchplatz stattfinden. Hierzu wird für die dortigen Parkplätze ein absolutes Haltverbot errichtet sowie der Kirchplatz am 08.07.2023 während des Wochenmarktes voll gesperrt. Wir bitten die Anwohner eindringlich auf die Anwohnerparkbereiche in der Schloßstraße, Kasernenstraße, Korngasse und Teichgasse auszuweichen.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach      

-Straßenverkehrsbehörde-