15.03.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Faselmarkt 2024

Anlässlich des Faselmarktes vom 16.03. – 19.03.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 16.03.2024

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1-7
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der 30 Minuten-Parkplätze östlich des Schlosses
  • Sperrung der Einfahrt zur Fußgängerzone in der Wetzlarer Straße ab Haus Nr. 23
  • Sperrung der Einfahrt zur Fußgängerzone in der Weiseler Straße
  • Sperrung der Schlossstraße auf Höhe des Ballhauses
  • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße
  • Sperrung der Gerbergasse sowie der Badborngasse in Richtung Weiseler Straße

Am 16.03. und 19.03.2024

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen am Kirchplatz
  • Sperrung der Zufahrt zum Kirchplatz von der Griedeler Straße sowie der Kugelherrenstraße

Das Ärztezentrum am Schloss und in der Schlossstraße sowie die Ballhausschule können weiterhin angedient werden. Mit geringfügigen Einschränkungen ist zu rechnen.

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während des Faselmarktes zu Behinderungen kommen kann.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-