11.03.2022

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO anlässlich des Faselmarktes

Anlässlich des Faselmarktes in der Zeit vom 18.03.2022 bis 22.03.2022 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 18.03.2022:

  • Vollsperrung der Wetzlarer Straße zwischen Kleeberger Straße und Beginn Fußgängerzone.
  • Vollsperrung für jeglichen Verkehr der gesamten Fußgängerzone während der Marktzeiten von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes in der Korngasse.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7.

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während der Marktveranstaltung zu Behinderungen kommen kann. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Ab dem 14.03.2022:

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz Alte Mälzerei.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

      -Straßenverkehrsbehörde-