29.11.2023

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO – Weihnachtsmarkt 2023

Anlässlich des Weihnachtsmarktes vom 01.12. – 03.12.2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 30.11.2023
1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums
2. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1-7
3. Errichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Wetzlarer Straße
4. Sperrung der Einfahrt zur Fußgängerzone in der Wetzlarer Straße
5. Sperrung der Einfahrt zur Fußgängerzone in der Martelgasse zur Weiseler Straße
6. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße sowie über die Wetzlarer Straße

Ab dem 01.12.2023
1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus sowie die Verlegung
des Schwerbehindertenparkplatzes auf den Parkplatz neben dem Rathaus.

Ab dem 02.12.2023
1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen am Kirchplatz
2. Sperrung der Zufahrt zum Kirchplatz von der Griedeler Straße

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während des Weihnachtsmarktes zu Behinderungen kommen kann.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.


Butzbach, den 24.11.2023

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-