30.05.2022

Bauleitplanung der Stadt Butzbach

Bebauungsplanverfahren „Für das Gelände zwischen Taunus-, Emil-Vogt- und Kleeberger Straße, den westlichen Grenzen der Grundstücke Flur 8 Nr. 679/8 (Kleeberger Str. 104), 679/15, 680, 681 und 682, sowie der südlichen Grenze des Grundstücks Flur 8 Nr. 682“ – 4. Änderung in der Kernstadt.

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 10.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Verbesserung der baulichen Ausnutzung der Grundstücke im Plangebiet im Sinne einer Nachverdichtung.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 679/18, 679/19, 679/20, 679/23 und 679/24 in der Flur 8, Gemarkung Butzbach mit einer Größe von 3.565 m² (siehe folgende Abbildung).

Genordet, ohne Maßstab

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. 

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung

vom 07.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033/995-126 und 06033/995-128 bzw. durch E-Mail (ralph.miller@stadt-butzbach.de; cathrin.ferber @stadt-butzbach.de) möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zum Corona-Virus nur nach Voranmeldung und unter Schutzmaßnahmen betreten werden dürfen.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach (www.stadt-butzbach.de) unter der Rubrik „Themen“ unter dem Ordnungspunkt „Bebauungspläne“ (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Butzbach, den 30.05.2022

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt