25.02.2022

Bauleitplanung der Stadt Butzbach

Bebauungsplan „Nördlich des Springerweges“, Gemarkung Pohl-Göns

hier:

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Ziele und Zwecke
  • Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Pohl-Göns im Flur 1 und werden von folgenden wesentlichen Nutzungen abgegrenzt:

Im Norden:        Wegeparzelle und Grünfläche

Im Osten:          Bebautes Grundstück der Straße „Springerweg“ (Hausnummer 3)

Im Süden:         Straße „Springerweg“ (Erschließungsstraße)

Im Westen:        Straße „Springerweg“, dahinter bebaute Grundstücke der Straße „Springerweg“ (Hausnummer 19, 21 und 22)

Allgemeine Ziele und Zwecke

Ein grundlegendes strategisches Planungsziel der Stadt Butzbach im hessischen Wetteraukreis ist die Förderung der Innenentwicklung und somit eine Nachverdichtung im Bestand.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich des Springerweges“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiederbebauung des Grundstückes „Springerweg Nr. 17“. Grundlage hierfür ist eine bereits erteilte Baugenehmigung für den Abriss des Wohngebäudes inklusive Nebengebäude auf diesem Grundstück.

Darüber hinaus werden verbindliche Festsetzungen für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches getroffen, wodurch eine bauleitplanerische Absicherung der angrenzenden Grundstücke der Straße „Springerweg“ (Hausnummern 5, 9, 11, 13 und 15) erfolgt. Die Festsetzungen stellen sicher, dass auch bei einem Neubau das orts- und straßentypische Erscheinungsbild erhalten bleibt.

Zudem wird eine potentielle Umnutzung der landwirtschaftlichen Nebengebäude ermöglicht. So kann dem aktuellen Bestand eine Nachnutzung zugeführt sowie Wohnraum im Innenbereich gewonnen werden.

Insgesamt dient der Bebauungsplan Maßnahmen der Nachverdichtung in bereits bebauten Bereichen. Das geplante Vorhaben steht folglich im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Stadt Butzbach.

Die Baugrundstücke sind als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Bauleitplanung wird in der Zeit

vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 106, öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Es werden öffentlich ausgelegt: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung.

Da das Rathaus während der Pandemie geschlossen ist, ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach voriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin unter der Rufnummer 06033 995126, 06033 995124 oder 06033 995128.

Die Dateien können auch im oben genannten Zeitraum unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

Der Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt
25.02.2022