Nach den Sturmereignissen der letzten Tage sind die Hauptwaldwirtschaftswege vom Forstbetrieb von umgestürzten Bäumen freigeräumt worden und wieder passierbar.
Das allgemeine Betretungsverbot im Butzbacher Stadtwald wird aufgehoben. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in den Beständen noch immer abgebrochene und schief hängende Bäume und Äste eine Gefahr darstellen. Die Aufarbeitung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Waldbesucher werden aufgefordert, die festen Wege nicht zu verlassen, Pfade zu meiden und die Bestände nicht zu betreten. Grundsätzlich müssen Waldbesucher immer mit den typischen Waldgefahren rechnen und betreten den Wald auf eigene Gefahr.
Butzbach, den 23.02.2022
Magistrat der Stadt Butzbach
FD 6, FG 6.2
Landwirtschaft, Forsten, Natur und Umwelt