Aufgrund dringend erforderlicher Sicherungsmaßnahmen im Bereich Quergasse 1, Ecke Guldengasse, muss dieser Bereich vollständig gesperrt werden. Von Fußgängern kann die Quergasse sowie die Guldengasse weiterhin passiert werden.
Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Abordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. §45 StVO.