04.05.2020

Sperrung der Straße Am Stadtwall

Anordnung Verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

Am 06.05. und 07.05.20 wird die Straße Am Stadtwall für den Durchgangsverkehr gesperrt. Grund der Sperrung ist Lieferung von Bauteilen. Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist möglich. Für die Zeit der Sperrung wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-