02.09.2022

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel: Bebauungsplan „Johanniter Nieder-Weisel“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Die Stadt Butzbach betreibt das o.g. Aufstellungsverfahren. Ausgangslage für den hier in Rede stehenden Bebauungsplan ist das Vorhaben, auf dem Gelände der Johanniter ein neues zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Schulungszentrum und Tiefgarage zu errichten. Planziel des Bebauungsplans „Johanniter Nieder-Weisel“ ist entsprechend die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung des o.g. neuen Verwaltungsgebäudes unmittelbar im Kreuzungsbereich der Straße Hoch-Weiseler Weg und Zum Bahnhof sowie zur behutsamen Fortentwicklung des zentral im Ortsgrundriss gelegenen Gesamtbereichs. Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt rd. 1,3 ha.

Aufgrund der im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Frist der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB: 28.12.2020 bis einschl. 29.01.2021) sowie der zwischenzeitlich erfolgten weitergehenden Abstimmung und Konkretisierung der Planung wurde der Entwurf in mehreren Teilbereichen überarbeitet / ergänzt; insbesondere sind das:

  • Ergänzung der Signatur Baulinien im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude sowie zur nordöstlichen Nachbargrenze,
  • Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe um 0,5 m im Baufeld am Kreisverkehr,
  • Rücknahme des räumlichen Geltungsbereichs im Nordosten auf die geplante Grundstücksgrenze,
  • Nachrichtliche Übernahme der Gesamtanlage über die gesamte Plankarte,
  • Ausschluss von Schottergärten,
  • Anpassung einzelner Festsetzungen, z.B. zur Oberflächenbefestigung und zur Dachlandschaft
  • Integration von Hinweisen zur Bau- und Bodendenkmalpflege
  • Integration einer Wasserrechtlichen Festsetzung zur Anlage von Retentionszisternen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und ist gegenüber dem Aufstellungsbeschluss unverändert.

Der zweite Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 12.09.2022 – einschl. Freitag, dem 14.10.2022

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der derzeitig geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 06033-995-126 oder 06033-995-128 oder per E-Mail gebeten. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de gesendet werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ sowie unter www.plan-es.com eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel

Bebauungsplan „Johanniter Nieder-Weisel“

hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans (genordet)

ohne Maßstab

Butzbach, den 02.09.2022

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt