Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Butzbach am 10. November 2024
Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 11.11.2024 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:
1.1 | Zahl der Wahlberechtigten | 20.685 |
1.2 | Zahl der Wähler/innen insgesamt | 10.286 |
1.3 | Zahl der ungültigen Stimmen | 160 |
1.4 | Zahl der gültigen Stimmen insgesamt | 10.126 |
Die Wahlbeteiligung betrug 49,73 %.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber:
lfd. Nr. | Name | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Stimmen in % |
1 | Huber, Sascha | CDU | 5.589 | 55,19 |
2 | Merle, Michael | SPD | 4.537 | 44,81 |
Auf den Bewerber Herrn Sascha Huber sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Butzbach gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Butzbach, den 12.11.2024
Kerstin Jung
-Wahlleiterin-