30.08.2021

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Flurbereinigungsverfahren Mittleres Kleebachtal
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 05.11.2020 (Staatsanzeiger 02/2021, Seite 82) ist gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976; BGBI. I S. 546; in der jeweils gültigen Fassung, die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Mittleres Kleebachtal als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Nach § 21 Abs. 1 und 5 FlurbG ist für jede Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Hiermit werden alle Grundstückseigentümerinnen / Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten (Teilnehmerinnen / Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, gemäß § 21 (2) FlurbG, zu einer Teilnehmerversammlung mit Wahltermin eingeladen, für

Freitag, den 17. September 2021, um 16:00 Uhr,

in das Bürgerhaus Niederkleen

Pestalozzistraße 1, 35428 Langgöns-Niederkleen

Auf Grund der Corona-Pandemie ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Wir bitten Sie, sich bis zum 15. September 2021 bei Herrn Parsch unter christoph.parsch@hvbg.hessen.de oder 06421-3873-3212 anzumelden.

Sollte es wegen der steigenden Krankheitszahlen zu einer Verschiebung kommen, werden wir Sie persönlich benachrichtigen. Zudem werden wir die Verschiebung auf der Internetseite der HVBG https://hvbg.hessen.de/VF2600 bekannt geben.

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
  2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  3. Verschiedenes

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen / Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Wir bitten Sie, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.

Jede(r) Teilnehmerin / Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen / Eigentümer gelten als ein(e) Teilnehmerin / Teilnehmer. Sofern ein(e) Wahlberechtigte / Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmerinnen / Teilnehmer vertritt, hat sie / er insgesamt nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des / der zu vertretenden Eigentümerin / Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Der Vorstand der TG Mittleres Kleebachtal soll aus drei ordentlichen Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen und wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet.

Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit, unter anderem bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, der Wertermittlung der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke und bei der Festlegung und Vergabe von Ausbaumaßnahmen. Er wirkt nicht mit bei der Festlegung der neuen Grundstücke der einzelnen Beteiligten.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bitte ich um die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen von Mund- und Nasenmasken. Ergänzend bitte ich um die Vorlage eines Nachweises im Rahmen der 3-G-Regel „geimpft, getestet, genesen“. Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, bitte ich nur mit einem negativen Testergebnis teilzunehmen.

Bekanntmachung

Die Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Langgöns und Butzbach sowie den angrenzenden Kommunen Schöffengrund, Hüttenberg, Waldsolms, Linden, Usingen, Ober-Mörlen, Rockenberg, Münzenberg und Grävenwiesbach öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2600 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 25. August 2021

Amt für Bodenmanagement Marburg

Im Auftrag

gez. Trautwein-Keller; Verfahrensleiterin