Vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Herr Stefan Euler sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich als Nachrückerin Frau Larissa Winter festgestellt.
Ebenfalls vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat der Bewerber Herr Markus Ruppel sein Mandat niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Bernhard Dern, hat auf die Annahme seines Mandats verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich als Nachrücker Herrn Stefan Zimmer festgestellt.
Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) hat die Bewerberin Frau Vera Dick-Wenzel ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich als Nachrücker Herrn Andreas Möller-Hollwig festgestellt.
Vom Wahlvorschlag Bündnis90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) hat der Bewerber Herr Christoph Jung sein Mandat niedergelegt. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Lara Dippel, hat auf die Annahme ihres Mandats verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich Frau Christine Werner als Nachrückerin festgestellt.
Vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Butzbach (UWG) hat der Bewerber Herr Thomas Gerum sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich als Nachrücker Herrn Uwe Peter Jung festgestellt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloß, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, einzureichen.
Butzbach, 26.05.2026
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung
