06.10.2021

Jahresabschlüsse der Stadt Butzbach für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Der Jahresabschluss der Stadt Butzbach für das Jahr 2012 wurde gem. § 112 Abs. 1-4 und 9 HGO aufgestellt und von der Revision des Wetteraukreises geprüft. Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2021 der Bericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieses Schlussberichts wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 beschlossen.

Dem Magistrat wurde für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss der Stadt Butzbach für das Jahr 2013 wurde gem. § 112 Abs. 1-4 und 9 HGO aufgestellt und von der Revision des Wetteraukreises geprüft.

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2021 der Bericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieses Schlussberichts wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 beschlossen.

Dem Magistrat wurde für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 mit allen Anlagen und dem Bericht des Revisionsamtes werden gemäß § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit

vom 12.10.2021 bis einschließlich 19.10.2021

bei der Stadtverwaltung, 35510 Butzbach, Schlossplatz 1, EG Zimmer 3 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine terminliche Abstimmung ist aufgrund der pandemie-bedingten Schließung der Verwaltungsgebäude zwingend erforderlich.