Der Jahresabschluss der Stadt Butzbach für das Jahr 2009 wurde gem. § 112 Abs. 1-4 und 9 HGO aufgestellt und von der Revision des Wetteraukreises geprüft.
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.02.2019 der Bericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieses Schlussberichts wurde der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 beschlossen.
Dem Magistrat wurde für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2009 mit allen Anlagen und dem Bericht des Revisionsamtes wird gemäß § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit
vom 18.03.2019 bis einschließlich 26.03.2019
bei der Stadtverwaltung, 35510 Butzbach, Schlossplatz 1, EG Zimmer 3 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.