Für die vereinfachte Umlegung im Bereich „Weg zum Hausbergturm“ in der Gemarkung Hoch-Weisel wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass am 29.08.2024 der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 02.07.2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücken oder Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugewiesen werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücke oder Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Butzbach, den 12.09.2024
Magistrat der Stadt Butzbach
gez. Michael Merle, Bürgermeister