Ortsgericht Butzbach
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Das Ortsgericht ist eine dem Amtsgericht zuarbeitende Stelle.
Ortsgerichte haben folgende Aufgaben:
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Orstgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften
- Schätzungen
Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte entsprechend Ihres Wohnortes an die nachfolgend aufgeführten Ortsgerichtsbezirke von Butzbach.
- Butzbach I:
Kernstadt Butzbach, Waldsiedlung, Stadtteile Griedel und Hausen-Oes
Vorsteher: Otto Brand, Stellvertreter: Heike Zaunberger
Öffnungszeiten:
Di. 15.00 – 16.30 Uhr | Do. 10.00 – 11.30 Uhr
Büro im Landgrafenschloss (EG), Schloßplatz 1
Tel. +49 6033 995-191
- Butzbach II:
Stadtteile Nieder-Weisel und Ostheim
Vorsteher: Gerhard Hildebrand, Stellvertreter: Reinhard Bill
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Friedberger Straße 5, Nieder-Weisel Tel. +49 6033 922-443 o. 9277-0 - Butzbach III:
Stadtteile Hoch-Weisel, Fauerbach v.d.H., Münster, Maibach, Bodenrod und Wiesental
Vorsteher: Dieter Fett, Stellvertreter: Volker Zorn
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Am Schlosswall 2, Münster Tel. +49 6033 4513 - Butzbach IV:
Stadtteile Ebersgöns, Pohl-Göns und Kirch-Göns
Vorsteher: Peter Braasch, Stellvertreter: Alexander Christoph Weiß
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Pfeifergasse 13, Kirch-Göns Tel. +49 6033 970544