04.04.2026

Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2026

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Der in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach gewählte Bewerber Herr Sascha Huber -CDU – ist an der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung gehindert.

Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt folgende noch nicht berufene Bewerberin in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach nach:

Frau Sigrun Schneider – CDU -.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 01.04.2026                            DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH

                                                                                               Kerstin Jung