17.05.2022

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Andreas Ortwein hat auf die Annahme seines Mandates als Stadtverordneter verzichtet. Bei dem nächsten noch nicht berufenen Bewerber, Herr Redelf Schomaker, liegen die Voraussetzungen für die Übernahme des Mandates durch Wegzug aus der Gemeinde nicht mehr vor. Es wird somit festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Moritz Otto für die Fraktion SPD als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 16.05.2022

DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH

Jung