22.05.2025

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Vera Dick-Wenzel hat ihr Mandat als Stadtverordnete niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Martin Weiß für die Fraktion SPD als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 20.05.2025
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung