29.11.2024

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Anne Thomas hat ihr Mandat als Stadtverordnete mit Datum vom 28.11.2024 niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Ursula Golf für die Fraktion SPD als nächste, noch nicht berufene Bewerberin, in das Amt einer Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 28.11.2024
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung