16.02.2023

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion DIE LINKE

Frau Dr. Miriam Schad hat ihr Mandat als Stadtverordnete mit Datum vom 13.02.2023 niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Joachim Höller für die Fraktion DIE LINKE als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 15.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung