hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Andreas Bösch hat sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Jens Prüller für die Fraktion SPD als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, 17.10.2025
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Jung
