12.05.2022

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach vom 14.03.2021

hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Holger Görlach hat sein Mandat als Stadtverordneter mit Datum vom 10.05.2022 niedergelegt. Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Andreas Ortwein für die Fraktion SPD als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Stadtverordneten nachgerückt ist.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, 11.05.2022                                   

DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH

Jung