hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Gemäß § § 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt:
Frau Anja Gebler hat ihr Mandat als Stadtverordnete niedergelegt.
Der folgende nachgerückte Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr Holger Görlach, hat auf die Annahme des Mandats als Stadtverordneter verzichtet.
Der hierauf folgende noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr Ralph Miller, rückt in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtwirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, 20.08.2026
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung
