hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Butzbach (UWG Butzbach)
Gemäß § § 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird festgestellt:
Frau Gudrun Reineck hat mit Schreiben vom 17.07.2026 ihr Mandat zum 31.07.2026 niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der UWG Butzbach, Herr Michael Giller, rückt in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Tätigkeit des nachgerückten Vertreters wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, 17.07.2026
Tiziana Lacorte-Di Sclafani
-stv. Wahlleiterin der Stadt Butzbach-
