06.02.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Griedel vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Herr Oliver Löhr scheidet gemäß § 33 Kommunalwahlgesetzt (KWG) aus dem Ortsbeirat Butzbach-Griedel aus. Bei den nächsten noch nicht berufenen Bewerbern, Herr Robert Neumann und Frau Sina Löhr, liegen die Voraussetzungen für die Übernahme des Mandates durch Wegzug aus der Gemeinde bzw. dem Ortsbezirk ebenfalls nicht mehr vor.

Es wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Christiane Löhr für die FDP als nächste, noch nicht berufene, Bewerberin in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 03.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung