30.08.2019

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Kernstadt – Nachrücker eines Bewerbers

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Kernstadt vom 06.03.2016

Nachdem Herr Frank Behrendt gemäß § 33 Kommunalwahlgesetzt (KWG) aus dem Ortsbeirat Butzbach-Kernstadt ausgeschieden ist, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Klaus-Dieter Berti für die SPD als nächster, noch nicht berufener Bewerber, in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung des Wahlleiters/der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 29.08.2019

DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH