23.02.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Kernstadt vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Frau Sophia Miller gemäß § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) aus dem Ortsbeirat Butzbach-Kernstadt ausgeschieden ist, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Kerstin Thiele für die SPD als nächste, noch nicht berufene Bewerberin, in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jede(r) Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 23.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung