09.02.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Kirch-Göns vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Herr Moritz Otto gemäß § 33 Kommunalwahlgesetzt (KWG) aus dem Ortsbeirat Butzbach-Kirch-Göns ausgeschieden ist, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Bettina Löbrich für die SPD als nächste, noch nicht berufene Bewerberin, in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jede(r) Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 09.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung