hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin
Nachdem Herr Stefan Euler sein Mandat im Ortsbeirat Kirch-Göns niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Dr. Sven Weber für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) als nächster, noch nicht berufener Bewerber in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 29.05.2026
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung
