06.04.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Münster vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Frau Christine Seiler auf ihr Mandat im Ortsbeirat Münster verzichtet hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Sandra Dämon für die CDU als nächstes, noch nicht berufene Bewerberin in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 06.04.2023

Tiziana Lacorte-Di Sclafani
stv. Wahlleiterin der Stadt Butzbach