Nachdem Frau Anita Pietsch ihr Mandat im Ortsbeirat Münster niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Christine Seiler für die CDU als nächste, noch nicht berufene Bewerberin in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 30.03.2023
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung