30.03.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Münster vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Frau Gabi Tiedemann ihr Mandat im Ortsbeirat Münster niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Petra Fehser für die CDU als nächste, noch nicht berufene Bewerberin in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 30.03.2023                          

DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH

Kerstin Jung